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Lastentabelle

Liste der Zuordnung von horizontalen Linienlasten zu den Nutzungskategorien.

Kategorie Nutzung K Beispiele horizontale Linienlasten
kN/m
*Hinweis 3
A Spitzböden A Für Wohnzwecke nicht geeigneter, aber zugänglicher Dachraum bis 1,80 m lichter Höhe 0,5
  Wohn- und Aufenthaltsräume A Decken mit ausreichender Querverteilung der Lasten, Räume und Flure in Wohngebäuden, Bettenräume in Krankenhäusern, Hotelzimmer einschl. zugehöriger Küchen und Bäde 0,5
    A wie A2, aber ohne ausreichende Querverteilung der Lasten 0,5
B Büroflächen, Arbeitsflächen, Flure B Flure in Bürogebäuden, Büroflächen, Arztpraxen ohne schweres Gerät, Stationsräume, Aufenthaltsräume einschl. der Flure, Kleinviehställe 0,5
    B Flure und Küchen in Krankenhäusern, Hotels, Altenheimen, Flure in Internaten usw.; Behandlungsräume in Krankenhäusern, einschl. Operationsräume ohne schweres Gerät; Kellerräume in Wohngebäuden 1,0
    B Alle Beispiele von B1 u. B2, jedoch mit schwerem Gerät 1,0
C Nutzung: Räume, Versammlungsräume und Flächen, die der Ansammlung von Personen dienen können (mit Ausnahme von unter A, B, D und L festgelegten Kategorien). C Flächen mit Tischen; z. B. Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Schulräume, Cafés, Restaurants, Speisesäle, Lesesäle, Empfangsräume, Lehrerzimmer 1,0
    C Flächen mit fester Bestuhlung; z. B. Flächen in Kirchen, Theatern oder Kinos, Kongresssäle, Hörsäle, Wartesäle 1,0
    C Frei begehbare Flächen; z. B. Museumsflächen, Ausstellungsflächen, Eingangsbereiche in öffentlichen Gebäuden, Hotels, nicht befahrbare Hofkellerdecken sowie die zur Nutzungskategorie C1 bis C3 gehörigen Flure 1,0
    C Sport- und Spielflächen; z. B. Tanzsäle, Sporthallen, Gymnastik- und Kraftsporträume, Bühnen 1,0
    C Flächen für große Menschenansammlungen; z. B. in Gebäuden wie Konzertsäle, Terrassen und Eingangsbereiche sowie Tribünen mit fester Bestuhlung 2,0
    C Flächen mit regelmäßiger Nutzung durch erhebliche Menschenansammlungen, Tribünen ohne feste Bestuhlung 2,0
D Verkaufsräume D Flächen von Verkaufsräumen bis 50 m2 Grundfläche in Wohn-, Büro- und vergleichbaren Gebäuden 1,0
    D Flächen in Einzelhandelsgeschäften und Warenhäusern 1,0
E Lager, Fabriken und Werkstätten, Ställe, Lagerräume und Zugänge E Flächen in Fabriken (Hinweis 1) und Werkstätten (Hinweis 1) mit leichtem Betrieb und Flächen in Großviehställen 1,0
    E falls nur zu Kontroll- und Wartungszwecken begangen 0,5
    E allgemeine Lagerflächen, einschließlich Bibliotheken 1,0
    E falls nur zu Kontroll- und Wartungszwecken begangen 0,5
    E Flächen in Fabriken (Hinweis 1) und Werkstätten (Hinweis 1) mit mittlerem oder schwerem Betrieb 1,0
    falls nur zu Kontroll- und Wartungszwecken begangen 0,5
H Dächer H nicht begehbare Dächer, außer für übliche Erhaltungsmaßnahmen 0,5
T
(Hinweis 2)
Treppen und Treppenpodeste T Treppen und Treppenpodeste in Wohngebäuden, Bürogebäuden und von Arztpraxen ohne schweres Gerät 0,5
    T Alle Treppen und Treppenpodeste, die nicht in T1 oder T3 eingeordnet werden können 1,0
    T Zugänge und Treppen von Tribünen ohne feste Bestuhlung, die als Fluchtwege dienen 2,0
Z
(Hinweis 2)
Zugänge, Balkone und Ähnliches Z Dachterrassen, Laubengänge, Loggien usw., Balkone, Ausstiegspodeste 0,5
    zu Flächen ab Nutzungskategorie B2 1,0

* Hinweise

1.   
Nutzlasten in Fabriken und Werkstätten gelten als vorwiegend ruhend. Im Einzelfall sind sich häufig wiederholende Lasten je nach Gegebenheit als nicht vorwiegend ruhende Lasten einzuordnen.
2.   
Hinsichtlich der Einwirkungskombinationen sind die Einwirkungen der Nutzungskategorie des jeweiligen Gebäudes oder Gebäudeteils zuzuordnen.
3.   
Die Linienlast ist in Absturzsicherung in voller Höhe und in Gegenrichtung mit 50 %, mindestens jedoch 0,5 kN/m, anzusetzen.
Quellenangabe:

Technische Richtlinien des Glaserhandwerks Nr. 6
Glaserarbeiten
Ganzglasanlagen
1. Auflage 2017

Herausgeber: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks
Verlag: Verlagsanstalt Handwerk GmbH

Weitere Informationen:

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