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Allgemeine Hinweise - Glas und Glaskonstruktionen !

Bei der Verwendung von Verbundsicherheitsglas und Drahtglas empfehlen wir die Kanten zu säumen. Beim Zuschnitt dieser Gläser entstehen im Kantenbereich fertigungstechnisch Ausmuschlungen die zu einer Verminderung der Druck-Zug-Festigkeit führen, sofern diese Ausmuschlungen nicht durch maschinelles Kantenschleifen entfernt werden. Gewährleistungsansprüche bei Nichtbeachtung schließen wir aus.

Hinweis zu DIN 18008-Teile 1-6, Stand 07/2013 bzw. 02/2015

Unsere Glasdimensionierung basierend auf den Vorgaben der DIN 18008, Teile 1-6.
Sollten zur Vorlage bei Bauämtern oder anderen Institutionen statische Berechnungsunterlagen notwendig sein,so können diese jederzeit gegen Kostenrechnung erstellt werden. Kosten zur Erstellung von statischen Berechnungen sind nicht Bestandteil unseres Angebotes und werden im Bedarfsfall aufwandsabhängig gesondert in Rechnung gestellt.

Regelungen zu Ganzglas-Konstruktionen sind zum Stand 1/2016 kein Bestandteil der DIN 18008. Die Bemessungen der Verglasungen basierend auf den Anforderungen für leichte Trennwände sollten sich aus der geplanten Nutzung anderer Belastungen ergeben, so sind diese vom Auftraggeber im Vorfeld zu benennen. Basierend auf diese Angabe können unter Umständen Zusatzkosten für Prüfungen und Anträge zur Erlangung der Zustimmung im Einzelfall für solche Konstruktionen anfallen. Diese Kosten sind nicht Bestandteil unseres Angebotes und werden im Bedarfsfall aufwandsabhängig gesondert in Rechnung gestellt.

Glastrennwände, Duschabtrennungen, Glastüren und Glasschiebetüren werden als Einscheibensicherheitsgläser oder deren Kombinationen prinzipiell mit einem Heifllagerungstest gemäfl DIN EN 14179 hergestellt. Hierdurch vermindert sich das Risiko eines Spontanbruches, der jedoch nicht zu 100% auszuschließen ist. Spontanbrüche von Einscheibensicherheitsgläsern stellen im Eintrittsfalle keinen Reklamationsgrund dar.

Wir weisen darauf hin, dass die im Zusammenhang mit der Isolierglaslieferung üblichen Gewährleistungen nur eingeschränkte Gültigkeit besitzen bzw. ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Verglasungseinheiten nicht nach den anerkannten Regeln der Technik eingesetzt werden.

Bei zusammengesetzten Spiegelwänden können physikalisch bedingt im Stoflbereich der Spiegel Verzerrungen auftreten. Unter Berücksichtigung einer Montage im Rahmen der Toleranzen nach DIN stellen diese Verzerrungen keinen Reklamationsgrund dar.

Wir weisen darauf hin, dass wir beim Einbau vorgenannter Verglasungseinheit von einer Standardsituation ausgehen. Gerüst- oder Krankosten sind in unserem Preis nicht enthalten.

Die auszuführende Duschabtrennung ist eine Sonderkonstruktion, den vorliegenden baulichen Voraussetzungen angepasst. Bei rahmenlosen Ganzglaskonstruktionen als Duschabtrennungen können bei der Verwendung von Strahl- oder Massageduschen Undichtigkeiten im Bereich der Fugenstöfle Türflügel zum Seitenteil bzw. unterer horizontaler Abschluss auftreten. Diese Undichtigkeiten stellen keinen Reklamationsgrund dar. Wir weisen darauf hin, dass die auszuführende Duschabtrennung nicht gemäfl der DIN EN 14428 "Duschabtrennungen - Funktionsanforderungen und Prüfverfahren" geprüft ist.

Bauseitige Installationen:
Bei Montage an bauseitigen Wänden sind eventuell vorhandene Elektroleitungen bzw. sonstige Installationen bauseits zu lokalisieren und bei Aufmafl und vor der Montage bekannt zu geben.

Die Glasdickenermittlung für permanent begehbare Glasflächen kann nur für den jeweiligen Anwendungsfall, entsprechend der Lagerungsart, und gemäfl genormter Lastenannahmen, mit Berücksichtigung der zutreffenden Behördenvorschriften durchgeführt werden. Die angegebene Glasdicke stellt eine Orientierungshilfe dar, befreit jedoch nicht vom statischen Nachweis des Prüfstatikers. Kosten für die statische Berechnung sind im vorgenannten Preis nicht enthalten.

Zustimmung im Einzelfall
Das Bauordnungsrecht unterscheidet zwischen geregelten und nicht geregelten Bauprodukten oder Bauarten. Bauprodukte gelten als nicht geregelt, wenn es für sie keine technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt oder wenn sie von den technischen Baubestimmungen im wesentlichen abweichen. Wenn für nicht geregelte Bauprodukte ode Bauarten auch keine allgemein baurechtliche Zulassung bzw. ein allgemein baurechtliches Prüfzeugnis vorliegt, oder wenn wesentliche Abweichungen von Zulassungen bzw. Prüfungen bestehen, ist für die Verwendung dieser Bauprodukte oder Bauarten eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Eine Zustimmung im Einzelfall muss bei der obersten Baubehörde des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden. Deshalb sollte bereits in der Vorplanung unbedingt mit der jeweiligen Baubehörde Kontakt aufgenommen werden, um zu klären, ob und welche Bauvorschriften und / oder Prüfungen zu berücksichtigen sind.

Bei Scheibendicken ab 12 mm und/oder Einzelgewichten ab ca. 250 kg bedarf es zur gleichmäfligen Temperaturerhitzung eine längere Ofenzeit. Die dem Ofen zugewandte Glasseite weist produktionsbedingt vermehrt Hitzepunkte und Laufspuren auf. Diese Stellen jedoch keinen Reklamationsgrund dar, da dies produktionsspezifisch nicht vermeidbar ist. Wir bitten um Beachtung.

Bei der Bearbeitung von übergebenen, kundeneigenen Gläsern und Zubehör zum Zuschneiden bzw. zur nachträglichen Bearbeitung, kann es trotz gröflter Sorgfalt zu Beschädigungen auf der Glasoberfläche bzw. zu Komplettzerstörungen der Glaseinheiten oder des Zubehör kommen.
Für die Beschädigungen wie auch für Komplettzerstörungen übernehmen wir keinerlei Haftung. Ersatzansprüche werden grundsätzlich ausgeschlossen. Die Bearbeitung erfolgt auf Kundeneigenes Risiko.

Bei der Produktion von Glasscheiben kann es vereinzelt zu Ausfällen während der Fertigung kommen, z.B. durch Glasbruch, Fehler im Glas, Maschinenausfall, verspätete oder falsche Lieferung durch Vorlieferanten! Die Lieferfrist verlängert sich dadurch angemessen. Sämtliche daraus resultierende Folgekosten lehnen wir ab. Wir bitten um Beachtung.

Statik:
Eine projektbezogene statische Vordimensionierung wurde von uns nicht durchgeführt. Die Konstruktionsdetails und die örtlichen Verhältnisse am Bauwerk sind uns nicht bekannt.

Verbundscheibensicherglas aus vorgespannten Einzelscheiben werden durch die Fabrikation der Einzelscheiben, ihrem Vorspannen und darauf folgendem Laminieren hergestellt.

Auf Grund dieses Prozesses kann es zu folgenden Erscheinungen kommen:


- Versatz der Einzelscheiben zueinander
- Versatz der Bohrungen durch übliche Toleranzen
- Überstehende Folienreste
- Blasenbildung der Folie im Bereich von Bohrungen und Rändern

Bei Auflenverglasungen mit freier Witterung der Glaskanten können durch die hygroskopische Eigenschaft der Folie in der Randzone von 15 mm Veränderungen des Farbeindrucks produktspezifisch je nach Umgebungsbedingung auftreten. Diese Veränderungen sind zulässig.
All diese Erscheinungen sind produktionstechnisch bedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Bauprodukte

Glas
Die zu verwendeten Glasarten für Ganzglasanlagen sind:

  • heißgelagertes Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG-H),
  • Verbundsicherheitsglas (VSG) aus teilvorgespanntem Glas (TVG), ESG-H, entspanntem Glas oder Kombinationen aus diesen Produkten,
  • Verbundglas (VG) aus TVG, ESG-H mit anderen Zwischenschichten als PVB-Folie. Es kann bei entsprechendem Nachweis der Bruchsicherheit eingesetzt werden. Dabei muss das Bruchbild dem der DIN EN 12600 Kategorie 2(B)2 entsprechen.

Da es sich weitgehend um punktgelagertes oder durch Klemmbacken gehaltenes Glas handelt, sind die Anforderungen der DIN 18008-3 „Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen“ zu beachten.

DIN 18008-3
Zusätzliche Regelungen für Vertikalverglasungen

Für Vertikalverglasung
- VSG aus ESG, ESG-H oder TVG (jeweils gebohrt oder geklemmt)
Für Vertikalverglasungen, die durch Klemmhalter gelagert sind, dürfen außerdem folgende Glaserzeugnisse verwendet werden:

  • ESG-H mit minimaler Scheibennenndecke von 6 mm;
  • Folgende Glasarten dürfen nicht verwendet werden:


  • Drahtglas (auch Drahtspiegelglas),
  • monolithisches, entspanntes Floatglas und Ornamentglas,
  • monolithisches TVG,
  • monolithisches chemisch vorgespanntes Glas.
Kantenbearbeitung
Für die Glasbearbeitung bzw. Kantenbearbeitung wird für alle sichtbaren Kanten eine polierte Kante (KPO) aus Gründen der Ästhetik und Beständigkeit empfohlen, jedoch sind alle Kanten mind. In der Qualität einer geschliffenen Kante (KGN) auszuführen. Alle Ecken sind mindestens feinmatt zu stoßen.
Die Kantenbearbeitung im Bereich der Beschlagbefestigung muss der jeweiligen Produktnorm bzw. den Vorgaben des Beschlagherstellers entsprechen, jedoch sollte sie mindestens die Qualität einer geschliffenen Kante (KGN) aufweisen.

Für VSG-Gläser in Ganzglasanlagen sind die Kantenversatztoleranzen auf +/- 1 mm zu begrenzen.

Bohrungen und Ausschnitte
Bohrlöcher müssen gemäß DIN 18008-3 Abschnitt 4.3 angefertigt werden.

DIN 18008-3

4.3 Die Kanten der Bohrungen im Glas sind in der Qualität „Geschliffene Kante“ oder höherwertig entsprechend der in Bezug genommenen Produktnorm für vorgespannte Glasprodukte auszuführen. Die Ränder von Bohrungen sind unter einem Winkel von 45° mit einer Fase von 0,5 mm bis 1,0 mm (kurze Schenkellänge) auf beiden Seiten der Scheibe zu säumen. Ein Kantenversatz infolge zweiseitiger Bearbeitung darf nicht größer als 0,5 mm sein.
Zu empfehlen sind folgende Toleranzen:

  • Toleranzen der Bohrungsanlage dürfen +/- 1 mm betragen.
  • Ein Kantenversatz im Verbundsicherheitsglas darf nicht größer als 1 mm sein.
  • Die Summierung aller vorgenannten Toleranzen dürfen +/- 3 mm nicht überschreiten.

Diese sind vom Besteller einzufordern, da die Produktnormen von ESG, VSG und Floatglas größere Toleranzen zulassen. Diese Toleranzen sind bei der Errichtung von Ganzglasanlagen nicht praktikabel, da es sonst zu Beeinträchtigungen in der Funktion kommen kann.
Bei der Verwendung von thermisch vorgespanntem ESG beschreibt die Produktnorm DIN EN 12150-1 „Glas im Bauwesen – Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheiben-Sicherheitsglas – Teil 1: Definition und Beschreibung“ die möglichen Ausschnitte und Bohrungen.

DIN EN 12150-1
Durchmesser der Bohrungen
Der Durchmesser der Bohrungen, Durchmesser, darf im Allgemeinen nicht kleiner als      die Nenndecke des Glases sein. Bei kleineren Bohrungen sollte beim Hersteller nachgefragt werden.

Begrenzungen der Lage der Bohrungen
Im Allgemeinen sind die Begrenzungen der Lage der Bohrungen in Bezug auf die Kante der Glasscheibe, die Ecken der Glasscheibe und zueinander abhängig von:

  • der Nenndicke des Glases (d);
  • den Maßen der Scheibe (B, H);
  • dem Durchmesser der Bohrungen (Durchmesser);
  • der Form der Scheibe;
  • der Anzahl der Bohrungen.

Oberflächenbearbeitung
Eine nachträgliche Oberflächenbearbeitung (Sandstrahlen, Ätzen, Schleifen) von vorgespannten Gläsern ist gem. DIN EN 12150-1 und TVG gem. DIN EN 1863 nicht zulässig. Wird die Oberflächenbearbeitung vor dem Vorspannen durchgeführt und kann der Hersteller nachweisen, dass die geforderten Eigenschaften gem. Produktnorm erfüllt werden, ist diese Bearbeitung zulässig und das Produkt kann als vorgespanntes Glas dauerhaft gekennzeichnet werden.
Vor dem großflächigen Anbringen von Folien auf eine monolithische ESG-H ist abzusehen, da es bei einer Zerstörung der Scheibe zu einer Schollenbildung kommt. Die Scheibe kann dann als Ganzes abstürzen und somit das Verletzungsrisiko erheblich erhöhen. Das sich damit ändernde Bruchbild der Scheibe entspricht nicht mehr den Anforderungen an ESG und die Sicherheitseigenschaften können verloren gehen.

Beschläge

Bei der Verwendung der Beschläge sind die Angaben und die Montageanweisung der Hersteller zu berücksichtigen. Verwendbarkeitsnachweise können entsprechend der Nutzungsanforderungen unterschiedlich sein.
Folgende Normen sind in Bezug auf die Beschläge zu beachten:

  • DIN EN 1154 „Schlösser und Baubeschläge – Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf – Anforderungen und Prüfverfahren“
  • DIN EN 1527 „Schlösser und Baubeschläge – Beschläge für Schiebetüren und Falttüren – Anforderungen und Prüfverfahren“
  • DIN EN 12209 „Schlösser und Baubeschläge – Mechanisch betätigte Schlösser und Schließbleche – Anforderungen und Prüfverfahren“
  • DIN EN 12400 „Fenster und Türen – Mechanische Beanspruchung – Anforderungen und Einteilung“
  • DIN EN 13049 „Fenster – Belastung mit einem weichen, schweren Stoßkörper – Prüfverfahren, Sicherheitsanforderungen und Klassifizierung“

Hinweis für Dreh-, Pendel- und Schiebetürbeschläge
Über die oben stehenden DIN-Normen hinaus werden von den Herstellern eigene Prüfungen und Dauertests für lastabtragende Beschläge ggf. in Zusammenarbeit mit dem TÜV, Universitäten oder Prüfämtern zur Dokumentation der Verwendbarkeit und Gebrauchstauglichkeit durchgeführt. Sind keine Nachweise oder Dokumentationen bezüglich der Gebrauchstauglichkeit der Beschläge vorhanden, ist der Verarbeiter gegenüber dem Auftraggeber hinweispflichtig und hat schriftlich Bedenken anzumelden.

Abdichtungen
Ganzglasanlagen sind im Allgemeinen nicht wind- und schlagregendicht. Bei Außenanwendungen sind die Anforderungen der DIN EN 14351 zu beachten.
Bei Ganzglasanlagen, die in einem Feuchtraum oder als Duschabtrennung errichtet werden, müssen die Verglasungen durch geeignete Dichtungen und/oder Dichtstoffe miteinander verbunden werden, um übermäßigen Wasserdurchtritt zu verhindern.
Alle verwendeten Materialien müssen miteinander verträglich sein.
Bodentürschließer sollten bei hohem Feuchtigkeitsanfall mit Vergussmasse abgedichtet werden.

Glastüren (Türblatt mit oder ohne Zarge)
Glasinnentüren fallen unter die Bauregelliste C. Diese Liste gilt für Bauprodukte und Verwendungen, für die nach bauaufsichtlichen Vorschriften nur Normalentflammbarkeit vorausgesetzt wird und an die keine weitergehenden Brandschutzanforderungen und keine Anforderungen an den Schall- und Wärmeschutz gestellt werden. Demnach können Glasinnentüren, an die keine besonderen Anforderungen gestellt werden und für die keine weiteren Nachweise gefordert werden, ohne weitere Nachweise realisiert werden. Die Glasinnentür muss jedoch die grundsätzlichen Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit, Tragfähigkeit und Verkehrssicherheit erfüllen. Die Glasinnentüren müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und so dimensioniert sein, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Die Zargen, Beschläge und Glasflächen müssen den Sicherheitsanforderungen genügen und entsprechend eingebaut werden.

Technische Hinweise

Gebogenes Glas
Allgemeine Hinweise und Toleranzen zu gebogenem Glas entnehmen Sie bitte dem Leitfaden für thermisch gebogenes Glas vom Bundesverband Flachglas.
Die im Leitfaden beschriebenen Abdrücke / Einbrände können auch bei gebogenem Floatglas verstärkt auftreten bei Gläsern mit engen Biegeradien oder bei Kombination mehrerer Gläser hintereinander (Isolierglas oder VSG). Anforderungen welche im Leitfaden nicht abgedeckt sind, werden auf Anfrage gerne persönlich beantwortet.

Gebogenes Einscheibensicherheitsglas
Gebogenes Einscheibensicherheitsglas (ESG) wird bei höheren Temperaturen hergestellt als planes ESG. Aus diesem Grunde kann es verstärkt zu Welligkeit und Einbrandstellen kommen. Dieser Effekt tritt häufig auf bei Dickgläsern ab 10 mm Glasstärke. Des Weiteren bei Gläsern mit sehr niedrigem, sowie mit hohem Gewicht. Die Verwendung von eisenoxydarmen Glas kann dies aufgrund der geringeren Wärmeaufnahme ebenfalls verstärken. Je nach Größe und Geometrie des Glases kann die punktuell oder aber auch flächig auftreten!

Gebogenes Isolierglas
Bitte beachten Sie in Ihren Berechnungen, dass sich gebogenes Glas anders verhält als nicht gebogenes Glas. Druckverglasungen sind nicht zulässig – es wird eine Nassversiegelung empfohlen. Der Glaseinstand ist höher als bei planem Isolierglas. Bei gebogenem Isolierglas liegt dieser bei ca. 12-15 mm.

Abdrücke
Bedingt durch den thermischen Vorspannprozess kann es bei Einscheibensicherheitsgläsern zu chemischen und mechanischen Veränderungen der Oberflächenbeschaffenheit kommen. So können z. B. Pünktchenbildung und Rollenabdrücke, sowie ggf. Randabdrücke entlang der Höhenkanten auftreten.

Anisotropie
Anisotropien entstehen bei Glas, dass einem thermischen Vorspanprozess unterzogen wurde. Durch die unterschiedlichen Spannungszonen entsteht eine Doppelberechnung der Lichtstrahlen. Nur die polarisierten Anteile des Tageslichtes machen diese Erscheinung durch spektralfarbene Ringe, Wolkenbilder und ähnliches sichtbar. Diese Erscheinungen sind produktionsbedingt und kein Reklamationsgrund. Die Anordnung der Anisotropie Felder kann bei Nachlieferungen, aber auch innerhalb einer Fertigungs-Charge unterschiedlich angeordnet sein.

Einscheibensicherheitsglas
ESG Hersteller sind nach DIN EN 12150 verpflichtet, alle ausgehenden Scheiben zu kennzeichnen. Dies geschieht mittels einer runden Einbrennfolie (Stempel), die dauerhaft in das Glas eingebrannt wird. Falls nicht anders angegeben, kennzeichnen wir immer auf der glatten Seite, oder bei gebogenen Scheiben in der Hohlseite spiegelverkehrt (von der konvexen Seite lesbar). Sollte keine Kennzeichnung (Stempel) erwünscht sein, im speziellen bei uv verklebten Teilen, werden wir versuchen diesen Wunsch zu erfüllen, sollte aber wider Erwarten dennoch ein Stempel angebracht sein, ist dies kein Reklamationsgrund.

Bedingt durch den thermischen Vorspannprozess kann es bei Einscheibensicherheitsgläsern zu chemischen und mechanischen Veränderungen der Oberflächenbeschaffenheit kommen. So können z. B. Pünktchenbildung und Rollenabdrücke, sowie ggf. Randabdrücke entlang der Höhenkanten auftreten. Einscheibensicherheitsglas neigt materialbedingt in Einzelfällen dazu, durch Nickelsulfideinschlüsse auch noch nach Jahren spontan zu Bruch zu gehen. Der Gesetzgeber sieht deshalb für sicherheitsrelevante Anwendungen einen Heat-Soak-Test vor. Jedoch verbleib auch nach einem Heat-Soak-Test noch ein statistisches Restrisiko. Von 1 Bruch auf 400 Tonnen Glas. Das entspricht in etwa 20.000 m2 bei einer Glasstärke von 8 mm. Durch einen Heat-Soak-Test entstehen weitere Kosten.

Verbundsicherheitsglas
Ein geringfügiger Kantenversatz ist produktionsbedingt nicht auszuschließen. Ein Nachschleifen der VSG-Einheit ist nach DIN EN ISO 12543-5 nicht zulässig und wird von uns nach dem Zusammenbau nicht mehr durchgeführt (gilt bei VSG aus ESG/TVG). Blasen und Versatz im Bereich von Lochbohrungen / Ausschnitten sind produktionsbedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Entspiegeltes Glas
Entspiegeltes Glas ist im Wesentlichen wie unbelegtes Glas zu behandeln. Es ist jedoch Sorgfalt bei Handling walten zu lassen. Ein Auspolieren von Kratzern ist nicht möglich. Daher ist das Glas während der Montage von Verschmutzungen und anderen Einflüssen zu schützen. Die Reinigung erfolgt in der üblichen Weise mit viel Wasser, Schwamm oder Leder. Die Verwendung von Scheuermitteln ist nicht zulässig. Silikonreste beim Verkleben von Scheiben sind sofort zu entfernen.

Spiegel / Pflege
Zur Beseitigung von Flecken, wie sie im täglichen Gebrauch entstehen – Spritzer, Tropfen etc. – sollten die Spiegel / Gläser nur mit einem weichen, trocken Tuch abgerieben werden. Hartnäckige Flecken – z. B. Fett, Rückstände von Kosmetika, Fliegendreck etc. – kann man mit einem in heißen, klaren Wasser ausgewrungenen Fensterleder durch leichtes Abreiben beseitigen. Keinesfalls Chemikalien oder Reinigungsmittel verwenden! Sollte ein Spiegel feucht abgerieben werden, so ist darauf zu achten, dass am unteren Rand keine Tropfenrückstände verbleiben. Also auch dort trocken reiben.

Farbgleichheit
Aufgrund der unübersichtlichen Rohglassituation sind wir gezwungen unsere Bezugsquellen für Floatgläser zu erweitern. Dies bedeutet, dass es zu nicht unerheblichen Farbabweichungen kommen kann.
Die Glasindustrie mischt teilweise die Basisgläser aus den unterschiedlichen Floatglasanlagen. Darauf haben wir keinen Einfluss und können daher keine Farbgleichheit des Basisglases garantieren. Dickgläser können statt 15 oder 20 mm dick sein.
Bei Satinato-Gläsern gewinnt dies eine ganz besondere Bedeutung, da wir nicht gewährleisten können, dass jede Charge mit dem gleichen Basismaterial (Floatglas) gefertigt wird und der Ätzton immer gleich ist. Allein durch Verwendung eines anderen Basisglases kann ein gänzlich anderer Farbeindruck entstehen, hierauf haben wir keinen Einfluss.

Farbbeschichtungen
Auf Grund der Eigenfarbe des Glases (Eisenoxidgehalt) sind Farbabweichungen möglich und auch wahrscheinlich. Die Einhaltung des Farbtons wird in technisch möglichen Grenzen gewährleistet.

Siebdruck
Werden Siebdruck-Gläser vor einem Hintergrund eingesetzt oder von der dem Betrachter abgewandten Seite her durchleuchtet, kann der fertigungsbedingte Eindruck eines Sternenhimmels bzw. von Streifenbildung entstehen. Die Ursache liegt in der nicht absoluten Lichtundurchlässigkeit der Emailschicht. Um diesen Effekt zu vermeiden, dürfen diese Gläser nur vor einem dunklen Hintergrund eingebaut werden. Die Emailseite dieser Siebdruck-Gläser ist nicht als Ansichtsseite geeignet, da auf dieser Seite fertigungsbedingte Strukturen sichtbar sind, welche von der Glasseite betrachtet, nicht mehr zu erkennen sind.

Aus produktionstechnischen Gründen ist eine absolute Farbgleichheit nicht mehr möglich. Das gilt insbesondere für Nachbestellungen.
Bitte beachten Sie auch die technischen Richtlinien ESG, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden (Maßtoleranzen, Seitenverhältnisse, Bohrlochlagen, Abweichungen aus der Ebene, …).
Hierbei ist vor allem zu berücksichtigen, dass der Abstand einer Bohrung zum Glasrand mindestens 2 x Glasdicke bis Anfang der Bohrung betragen muss. Wird dieser Abstand unterschritten, kann nach unserem Ermessen ohne Rückfrage beim Kunden die Bohrung zur Seite hin geschlitzt werden!

TVG Mono / VSG aus TVG
Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass diese Scheiben einer Zustimmung im Einzelfall von der obersten Baubehörde in Deutschland bedürfen. Die Beauftragung einer Zustimmung im Einzelfall gehört zum Leistungsumfang des Auftraggebers.

Verklebungen
Bedingt durch den thermischen Vorspannprozess kann es bei Einscheibensicherheitsgläsern zu chemischen und mechanischen Veränderungen der Oberflächenbeschaffenheit kommen. So können z. B. Pünktchenbildung und Rollenabdrücke, sowie ggf. Randabdrücke entlang den Höhenkanten auftreten.
Diese thermischen Eigenschaften beeinflussen die Haltbarkeit von Glas-Verklebungen, daher können wir hier keine Garantie für die Haltbarkeit übernehmen. Bedingt durch die Oberflächenbeschaffenheit des ESG kann eine blasenfreie Verklebung nicht garantiert werden.

Verklebte Gläser sind vor Erschütterungen, Verwindungen, Vibrationen, Stößen, Feuchtigkeit und starken Temperaturwechseln zu schützen. Dies gilt insbesondere für den Transport von verklebten Gläsern. Sollte eine der vorgenannten Ursachen zu einem Defekt der Gläser führen, ist dies kein Reklamations- oder Gewährleistungsgrund.

Oberflächenbeschichtung / -versiegelungen
Sind grundsätzlich mit warmem Wasser, Schwamm oder weichem Tuch zu reinigen. Anschließend das Glas mit ausgedrücktem Schwamm abwischen und mit einem Microfasertuch trocken wischen. Keine Scheuernden, Ätzenden, Säurehaltigen oder Alkalischen Reinigungsmittel verwenden. Diese können die Beschichtung zerstören. Gleiches gilt für starke manuelle Einwirkungen, wie z. B. das Abziehen mittels eines Fensterabziehers.

Urheberrechte / Musterschutz

Glasbearbeitungen die nach Vorgabe unserer Kunden gefertigt werden, können wir aus Zeit- und Kostengründen nicht kontrollieren, ob diese einen Musterschutz o. ä. unterliegen. Wir lehnen jegliche Haftung (Muster-, Marken-, Urheberrechte oder Rechte auf Basis des Wettbewerbsrechtes) dazu ab. Die Prüfung obliegt dem Auftraggeber und fällt in dessen Verantwortungsbereich.

Satiniertes Floatglas
Bei geätzten Gläsern kann es zu Wolkenbildungen kommen, die durch den Ätzprozess     verursacht werden. Dies ist produktionsbedingt und stellt keinen Reklamationsgrund dar. Geätzte Gläser unbedingt trocken lagern. Sollte Feuchtigkeit auftreten ist diese umgehend zu beseitigen.
Bei Satinato-Gläsern können wir nicht gewährleisten, dass jede Charge mit dem gleichen Basismaterial (Floatglas) gefertigt wird und der Ätzton immer gleich ist. Allein durch Verwendung eines anderen Basisglases kann ein gänzlich anderer Farbeindruck entstehen, darauf haben wir leider keinen Einfluss.

Technische Daten
Die Technischen Daten / Werte beziehen sich auf Angaben von Basisglas-Herstellern oder wurden im Rahmen einer Prüfung eines unabhängigen Prüfinstitutes nach der jeweils gültigen Norm ermittelt. Die Funktionswerte beziehen sich auf Prüfstück in den für die Prüfung vorgesehenen Abmessungen. Eine weitergehende Garantie für technische Werte wird nicht übernommen. Insbesondere wenn Prüfungen mit anderen Einbausituationen durchgeführt werden. Statik und Anprallast nicht geprüft!
Alle genannten Werte sind Standard-Nennwerte und unterliegen den entsprechenden Produkttoleranzen nach EN-Norm, Bauregelliste (BRL) und den verwendeten Basisgläsern.

Eisblumenglas
Bei Eisblumenglas können vereinzelt Reste von Knochenleim auf der Scheibe verbleiben, die nicht entfernt werden können. Durch den Herstellprozess können Unebenheiten und Kratzer in der Facette auftreten. Dies ist produktionsbedingt und stellt keinen Reklamationsgrund dar.

Glasbruch
Bei der Produktion hochwertiger Glasscheiben kann es vereinzelt zu Ausfällen durch Glasbruch oder Fehler im Glas kommen. Dadurch kann es zu Lieferverzögerungen kommen, da eine Neuproduktion der Einheiten veranlasst werden muss.
Daraus resultierende Folgekosten lehnen wir ab.

Bauseits gestellte Materialien
Für Schablonen, Muster, Zeichnungen und uns zur Bearbeitung überlassene Materialien, übernehmen wir keine Haftung für Bruch, Vollständigkeit oder Verlust.

Quellenangabe:
Technische Richtlinien des Glaserhandwerks Nr. 6
Glaserarbeiten
Ganzglasanlagen
1. Auflage 2017

Herausgeber: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks
Verlag: Verlagsanstalt Handwerk GmbH


Weitere Informationen:

HERAGLAS GmbH
Haberstrasse 27/1
69126 Heidelberg

Tel.: +049 6221-163750
Fax: +049 6221-163755
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